Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma LWS GmbH Lechner Werkzeug Service
§ 1
Allgemeiner Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unserem Hause.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis unseres Hauses nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch uns zugestimmt. Regelungen, die die vorstehende Regelung außer Kraft setzen, werden einvernehmlich als nicht gültig zwischen uns und dem Kunden angesehen.
§ 2
Vertragsschluss / Vertragsinhalt
- Unsere Angebote, Preislisten, Werbung oder Ähnliches sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots des Kunden im Rechtssinne dar. Das Gleiche gilt für Werbung, Anschreiben, Offerten, Anzeigen und Ähnliches.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Lieferung/Leistung zu bestellen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von acht Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und/oder Ausführung Lieferung und/oder Leistung durch uns innerhalb der oben genannten verbindlichen Bindungsfrist unseres Hauses.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen mangelfreien Selbstbelieferung unseres Hauses durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, soweit sie bereits an uns erfolgt ist.
§ 3
Lieferung
- Liefertermine unseres Hauses sind grundsätzlich als unverbindlich mit dem Kunden vereinbart. Soweit ausnahmsweise verbindliche Lieferfristen ausdrücklich vereinbart sind, beginnen diese mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, soweit der Kunde hierfür alle erforderlichen Vorleistungen erbracht hat.
- Eine etwaig verbindliche Lieferfrist gilt als erfüllt, wenn die Ware bei uns versandbereit gestellt wird und die Versandanzeige dem Kunden zugeht. Der Nachweis der Versendung der Versandanzeige gilt mit dem Nachweis der Absendung bei uns als erbracht.
- Uns ist ausdrücklich gestattet Teillieferungen vorzunehmen und diesbezüglich ebenfalls Vorschuss- und/oder Abschlagsrechnungen zu stellen.
- Soweit mit dem Kunden Rahmenlieferverträge mit Einzelabrufen vereinbart sind, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb des laufenden Kalenderjahres die jeweils für das Kalenderjahr vereinbarte Gesamtmenge abzurufen. Für den Fall, dass der Kunde dies nicht vornimmt, sind wir gleichwohl berechtigt, die vereinbarte Menge vollumfänglich abzurechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 4
Gefahrtragung
- Jegliche Gefahr an der Lieferung geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über. Die Versendung der Leistungen und Lieferungen unseres Hauses erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
§ 5
Abnahmeverpflichtung
- Ist der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 10 Tage nach der Bereitstellung durch uns im Rückstand sind wir berechtigt nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder Verzögerungsschäden, insbesondere Lagerkosten, gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Die Setzung der Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn dem Kunden die Annahme innerhalb einer etwaigen Nachfrist unmöglich wäre und/oder eine Annahmeverweigerung des Kunden vorliegt.
§ 6
Mehr- / Mindermengen
- Wir sind berechtigt im Rahmen des Auftrags Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% der bestellten Lieferung dem Kunden zu liefern. Eine solche Lieferung gilt als vertragsgerechte Erfüllung.
§ 7
Preise
- Der vereinbarte Preis ist für uns 2 Monate bindend.
- Wir sind berechtigt, bei Verträgen mit Lieferzeiten von mehr als zwei Monaten ab Vertragsschluss unsere Preise im Verhältnis zu den tatsächlichen Kostensteigerungen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund Lohnkostenerhöhung und/oder Energiepreissteigerungen und/oder Materialpreissteigerungen entsprechend anteilig, bezogen auf die betroffenen Lieferbestandteile, zu erhöhen. Betragen die Erhöhungen mehr als 25% des ursprünglich vereinbarten Preises, hat der Kunde ein Kündigungsrecht bezüglich des von den Preiserhöhungen betroffenen Vertragsteiles.
- Die Zahlung ist innerhalb der Rechnungsfrist per unwiderruflicher Überweisung zu zahlen.
- Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt wurden bzw. rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit uns beruht.
- Wir haben ausdrücklich das Recht, Vorauszahlungsrechnung bzw. Abschlagsrechnungen zu stellen. Kommt der Kunde mit der Begleichung dieser Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, für den Verzugszeitraum von unseren Leistungen und/oder Lieferungen Abstand zu nehmen. Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung innerhalb der Frist nicht nachkommen, sind wir in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden einen etwaig entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
§ 8
Höhere Gewalt / Verhinderung
- Im Falle von Höherer Gewalt, insbesondere pandemischen Ereignissen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, Lieferkettenunterbrechungen sowie Lieferverzug bzw. Lieferunmöglichkeit von Subunternehmern, kriegerischen Auseinandersetzungen und anderen Fällen von Höherer Gewalt, entfällt unsere Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und/oder Leistung und die jeweilige Frist, soweit eine solche vereinbart ist verlängert sich um das jeweils eingetretene Ereignis entsprechend. Soweit das Ereignis mehr als einen Monat andauert, sind wir ausdrücklich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dies Ansprüche des Kunden zur Folge hat.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Liefergegenständen bis zum Erhalt sämtlicher Zahlungen aus sämtlichen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden vor.
- Soweit eine Weiterveräußerung von gelieferten Waren, die im Eigentum oder Miteigentum von uns steht durch den Kunden erfolgt, tritt der Kunde seine Vergütungsansprüche gegenüber dem Dritten bereits jetzt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung ausdrücklich an. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden, wenn Gründe vorliegen die aus unserer Sicht an der Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsunfähigkeit und/oder Vertragstreue des Vertragspartners zweifeln lassen, insbesondere wenn fällige Rechnungen, gleichwelcher Art, nicht innerhalb der Zahlungsfristen beglichen werden. Auf Verlangen muss der Kunde uns gegenüber die abgetretenen Forderungen und die vollständige Anschrift, sowie den Forderungsstand der Dritten bekanntgeben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Dritten die Abtretung mitteilen.
- Wir verpflichten uns ausdrücklich, alle uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden dann freizugeben, wenn der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt (Verkehrswert). In diesem Fall werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, bis der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht mehr als 20% übersteigt (Verkehrswert).
§ 10
Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist unsererseits ist auf ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware befristet. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von etwaigen Mängeln in Form der Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist.
- Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Alle Mängel, einschließlich Mengenabweichungen und/oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb einer Woche in jedem Fall aber vor einer etwaigen Weiterveräußerung oder einer eigenständigen Verwendung schriftlich anzuzeigen, soweit diese bei einer ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar sind oder gewesen wären. Die gesetzlichen Obliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und gelten als wirksam zwischen Kunden und Lieferanten vereinbart.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort verbracht wurde oder der Gegenstand der Lieferung in anderen Gegenständen eingebaut wurde. Dieser Ausschluss gilt dann nicht, wenn die Verbindung dem Gebrauch entspricht der von Anfang an schriftlich mitgeteilt wurde.
- Wir sind berechtigt, zu wählen, ob wir die vom Kunden verlangte Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Neulieferung vornehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bis zu drei Mal uns die Möglichkeit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristsetzung zu geben, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden können.
§ 11
Kundenvorgaben
Soweit der Kunde Vorgaben für unsere Leistungen unserem Haus vorgibt, sind unsere Leistungen und Lieferungen, die die Vorgaben erfüllen, vom Kunden als mangelfrei genehmigt vereinbart.
§ 12
Datenschutz
(1) Wir sind ausdrücklich berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnen Daten des Kunden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.
(2) Darüber hinaus sind wir berechtigt die Kundendaten zu gewerblichen Zwecken, insbesondere für eigene Marketing-Maßnahmen, Rundschreiben, Mailings etc. zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte durch uns erfolgt nicht, soweit dies nicht im Rahmen der vertraglichen Beziehung für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt die vorgenannte Erlaubnis zu widerrufen.
§ 13
Subunternehmer
Wir sind ausdrücklich berechtigt, für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden Subunternehmer zu beauftragen, sowie etwaig hierfür erforderliche Informationen an diese weiterzugeben.
§ 14
Schutzrechte
(1) Der Kunde garantiert uns, dass bei allen vom Kunden überlassenen Vorgaben, Unterlagen, o.ä. keine Schutzrechtsverletzungen gegenüber Dritten vorliegen, gleich ob vertraglicher oder gesetzlicher Art. Insoweit stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen solcher Verletzungen vollumfänglich hinsichtlich der damit verbundenen Kosten und Ansprüche frei.
§ 15
Haftungsbeschränkung
- Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Lieferung oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren und erwartbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Haftung unseres Hauses bei leichter Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Bei Schäden, die nicht an der Lieferung und/oder Leistung selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur im Falle des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, Mängel die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen unsererseits gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Unsere Haftung ist darüber hinaus, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Kunden auf einen Maximalbetrag von 20% des Lieferumfangs des Vertrages, aus dem der Schadensfall direkt resultiert, pro Jahr und pro Schadensfall beschränkt, soweit nicht darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlich zwingendem nicht abdingbarem Recht gesetzlich besteht.
§ 16
Änderungsvorbehalt an Lieferung und Leistung
Wir sind berechtigt, technische Änderungen an unserer Lieferung und Leistung sowie Änderungen in Konstruktion, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren während der Erbringung unserer Lieferung/Leistung vorzunehmen, soweit die Kundeninteressen durch diese technische Änderung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 17
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Gerichtsstand ist das für uns zuständige Gericht, soweit der Kunde Unternehmer ist.
- Nebenabreden zwischen Kunden und Lieferanten sind nicht getroffen und können nur in schriftlicher Form getroffen werden. Ein Abweichen vom Schriftformerfordernis kann wiederum nur schriftlich vereinbart werden. Ein konkludentes Abweichen wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 18
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt.